Grundschule Türkenstraße 
 


Aktualisierung vom 06.09.2023: Erster Schultag 2023/24
Sehr geehrte Eltern,
das neue Schuljahr startet mit dem ersten Schultag am Dienstag, den 12. September 2023.

Klassen 2 bis 4: Unterricht von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. In der Aula sind Listen mit Informationen zur Lehrkraft und zum Klassenzimmer ausgehängt. Zusätzlich dazu sind dort Kollegen zur Unterstützung vor Ort und helfen gerne beim guten Ankommen. 

Schulanfänger 2023/24: Um 8.45 Uhr werden die neuen Schulkinder mit ihrer Familie am Hofeingang empfangen. Um 9.00 Uhr findet eine kleine Einschulungsfeier auf dem Hof statt. Im Anschluss daran gehen die Schulkinder mit ihrer Lehrkraft in das Klassenzimmer und haben dort ihre ersten Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die Einschulungsfeier lädt der Elternbeirat die Familien zu einem ersten Kennenlernen ein. Die Eltern können ihr Kind zum Unterrichtsschluss um 11.00 Uhr beim Haupteingang in Empfang nehmen. 

Für alle Kinder gilt: Ab Mittwoch, den 13. September findet stundenplanmäßiger Unterricht statt. Den Stundenplan erhält Ihr Kind am ersten Schultag. 

Die ganze Schulfamilie freut sich schon sehr darauf, unsere Schüler nach den Ferien wieder zu begrüßen und unsere neuen Erstklässler kennenzulernen!


Aktualisierung vom 28.06.2023: Sportfest 
Sehr geehrte Eltern,
 

das Regenradar stimmt uns optimistisch: Das Sportfest findet heute statt

Picknickdecken für den Boden wären praktisch. 

Wir freuen uns auf einen sportlich-fairen Wettbewerb!


Aktualisierung vom 17.11.2022: Aufhebung der Isolationspflicht für positiv Getestete

Sehr geehrte Eltern, 

durch den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, ab Mittwoch, den 16.11.2022 die Isolationspflicht für Covid-19-Infizierte aufzuheben, ergeben sich auch aktualisierte Empfehlungen zu den Hygienemaßnahmen: 



Um Sie als Eltern in Ihrem verantwortungsbewussten Umgang mit Krankheitssymptomen zu unterstützen, werden wir Ihrem Kind in den kommenden Wochen ein weiteres Mal Test-Sets mitgeben. 

Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, wenn Ihr Kind positiv sein sollte. 

Wenn Ihr Kind dennoch in die Schule gehen soll, muss es mindestens eine medizinische Maske tragen. 

Kinder mit Krankheitssymptomen jeglicher Art sollten zu Hause gesund werden dürfen.

Wir danken für Ihre Unterstützung!


Aktualisierung vom 09.09.2022: Einschulungsfeier für unsere Schulanfänger 2022/23

Sehr geehrte Eltern, 

wir freuen uns, dass die Corona-Situation und die derzeitige Wetterprognose eine gemeinsame Einschulungsfeier für all unsere neuen Erstklässler auf unserem Schulhof möglich machen.

Um 8.45 Uhr werden die neuen Schulkinder mit ihren Familien am Hofeingang empfangen.

Um 9.00 Uhr findet eine kleine Einschulungsfeier auf dem Hof statt.

Im Anschluss daran gehen die Schulkinder mit ihrer Lehrkraft in das Klassenzimmer und haben dort ihre ersten Unterrichtsstunden.

Die Eltern können ihr Kind zum Unterrichtsschluss um 11.00 Uhr am Tor des Hofzugangs in Empfang nehmen.

Ab Mittwoch, den 14. September findet stundenplanmäßiger Unterricht statt. Den Stundenplan erhält Ihr Kind am ersten Schultag.

Die ganze Schulfamilie freut sich schon sehr darauf, unsere neuen Erstklässler kennenzulernen!



Aktualisierung vom 18.02.2022: Neuer Rahmenhygieneplan

Sehr geehrte Eltern, 

es ist ein neuer Rahmenhygieneplan erschienen, welcher ab dem 21.02.2022 gültig ist: 

Rahmenhygieneplan 15.02.2022
RHP_Stand 15.02.2022.pdf (495.27KB)
Rahmenhygieneplan 15.02.2022
RHP_Stand 15.02.2022.pdf (495.27KB)



Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 15.02.2022
Kurzübersicht_RHP 15.02.2022.pdf (260.75KB)
Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 15.02.2022
Kurzübersicht_RHP 15.02.2022.pdf (260.75KB)




Aktualisierung vom 08.01.2022: Unterrichtsbetrieb ab dem 10. 01. 2022

Sehr geehrte Eltern

wir freuen uns sehr darüber, dass der Unterricht ab dem 10. Januar wieder in Präsenz stattfindet. Über die Anpassungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz werden Sie in einem Elternbrief über MS Teams informiert. Dort finden Sie auch die Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 sowie zur Umsetzung von 3G an den Schulen. 

Unterrichtsbetrieb Januar 2022
Staatsministerium
Informationsschreiben für Eltern und Erziehungsberechtigte.pdf (433.12KB)
Unterrichtsbetrieb Januar 2022
Staatsministerium
Informationsschreiben für Eltern und Erziehungsberechtigte.pdf (433.12KB)


  





Noch eine dringende Bitte: Erfahrungsgemäß ist das Infektionsrisiko nach den Ferien ganz besonders hoch, die große Gefahr aufgrund von Omikron kommt noch hinzu. Um den Schulanfang dennoch für alle Beteiligten so sicher als möglich zu gestalten, bitte ich Sie, Ihr Kind am Wochenende vorab testen zu lassen. Ein PCR-Test bietet dabei die größtmögliche Sicherheit. 


Aktualisierung vom 18.11.2021: 

Elternsprechtag, Tests, Rahmenhygieneplan 

Sehr geehrte Eltern,

aus aktuellem Anlass einige Informationen: 

  • Die Elternsprechtermine bei den Klassenlehrkräften unserer ersten und zweiten Klassen am 22.11.2021 sowie am 24.11.2021 werden in Absprache für Präsenz, digital oder telefonisch vergeben. Bei Terminen in Präsenz bitten wir um die Einhaltung von 3G, bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen bereit. Es besteht Maskenpflicht auch am Sitzplatz (FFP2), auf intensive Lüftung wird geachtet. Sämtliche Termine der Fachlehrkräfte werden ausschließlich digital oder telefonisch umgesetzt, die Lehrkräfte werden die Eltern hierzu kontaktieren.
  • Um die Sicherheit für alle zu erhöhen und die Schulwoche gleichmäßig abzudecken, wird ab der kommenden Woche zusätzlich zu den beiden Pooltests noch ein Selbsttest pro Woche durchgeführt: in den Jahrgangsstufen 3 und 4 jeweils montags, in den Jahrgangsstufen 1 und 2 jeweils freitags. Wenn Ihr Kind in der Schule keinen Selbsttest durchführen soll, bitten wir um einen weiteren externen Test pro Woche. Im Einzelfall können bis zu täglich Selbsttests durchgeführt werden, in diesem Fall sind keine weiteren externen Tests beizubringen. 
  • Es sind ein neuer Rahmenhygieneplan sowie ein neues Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen erschienen. Wir bitten um Beachtung:
Rahmenhygieneplan 11.11.2021
Rahmenhygieneplan 11.11.2021.pdf (738.6KB)
Rahmenhygieneplan 11.11.2021
Rahmenhygieneplan 11.11.2021.pdf (738.6KB)


Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 11.11.2021
Rahmenhygieneplan 11.11.2021_Kurzfassung.pdf (388.37KB)
Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 11.11.2021
Rahmenhygieneplan 11.11.2021_Kurzfassung.pdf (388.37KB)



Merkblatt Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Merkblatt Erkältungssymptome 11.11.2021.pdf (523.66KB)
Merkblatt Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Merkblatt Erkältungssymptome 11.11.2021.pdf (523.66KB)




Aktualisierung vom 11.11.2021: 

Verlängerung der erweiterten Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern,

in der Sitzung des bayerischen Ministerrats am 9.11.2021 wurde die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen bis auf Weiteres verlängert; die ursprünglich vorgesehene Befristung auf die erste Unterrichtswoche nach den Allerheiligenferien entfällt.  


Aktualisierung vom 5.11.2021: Schulische Neuerungen ab 8.11.2021 sowie nachdrückliche Bitte um externe Testung der Kinder am Ferienende

Sehr geehrte Eltern,

gerne informieren wir Sie über einige schulische Neuerungen, welche gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 3.11.2021 gelten: 

  • Ab Montag, den 8. 11.2021 gilt für alle Kinder in der Grundschule eine verschärfte Maskenpflicht. Das bedeutet: Unsere Schulkinder müssen ihre Maske während des gesamten Vormittags tragen, also auch am Platz, ebenso wie während der Mittagsbetreuung und sonstiger Schulveranstaltungen. In Phasen intensiver Lüftung finden Maskenpausen statt. Dieser Beschluss besitzt zunächst für eine Schulwoche Gültigkeit. 
  • Die Maskenpflicht gilt nicht während der Pause auf dem Schulhof
  • Auch der Sportunterricht findet ohne Maske statt. Auf einen möglichst großen Abstand wird geachtet. 
  • Nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse sind die Testungen zu intensivieren: Für die Grundschulen bedeutet dies, dass am Montag zu Unterrichtsbeginn ein zusätzlicher Selbsttest durchzuführen ist, sofern an diesem Tag keine Pooltestung stattfindet, Zusätzlich wird an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall ein Selbsttest in der Klasse empfohlen, falls an diesem Tag kein Pooltest vorgesehen ist.
  • Gibt es in einer Klasse ein positiv getestetes Kind, muss dieses Kind ebenso wie die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne. Es gelten die erweiterten Testregelungen s.o. 
  • Gibt es in einer Klasse zwei oder mehr positiv getestete Kinder, muss die gesamte Klasse in Quarantäne
  • Für alle positiv getesteten Kinder dauert die Quarantäne 14 Tage. Die Zählung beginnt am ersten Tag nach dem Testtag. 
  • Für Kinder mit einem negativen schulischen Testergebnis, die in Quarantäne mussten, dauert die Quarantäne 10 Tage. Die Zählung beginnt auch hier am ersten Tag nach dem Testtag. 
  • Kinder, deren Testergebnis in der Schule negativ war, die aber trotzdem in Quarantäne mussten, können sich ab dem 7. Tag der Quarantäne mit einem externen Antigen-Schnelltest (durchgeführt durch geschultes Personal) oder einem PCR-Test "freitesten". In der Schule benötigen wir das entsprechende Zertifikat. Auch hier beginnt die Zählung am ersten Tag nach dem Testtag. 


Liebe Eltern, 

wie Sie wissen, hat sich die Corona-Lage allgemein wieder deutlich verschärft, hinzu kommt das erfahrungsgemäß hohe Risiko von Infektionen durch die Rückkehr aus dem Urlaub. 

Bislang ist unsere Schulfamilie in diesem Schuljahr sehr gut durch die Pandemie gekommen. 

Haben Sie ganz herzlichen Dank für das Mittragen all der schulischen Regelungen sowie für Ihre große Umsicht bei Erkältungssymptomen. 


Damit dies auch weiterhin so bleibt:

  • Das Kultusministerium bittet alle Familien nachdrücklich, vor dem Unterrichtsbeginn am 8.11.2021 einen externen Test durchzuführen, um die Gefahr eines Einbringens von Infektionen in die Schulfamilie nach der Ferienzeit zu reduzieren. 
  • Zusätzlich dazu bittet das Kultusministerium die Schulen nachdrücklich darum, am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern Selbsttests durchzuführen, unabhängig davon, wann bei den Kindern die schulischen Pooltestungen erfolgen. 
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind am Montag ggf. das entsprechende Testzertifikat mit. Falls Sie nicht zu Schuljahresbeginn ausdrücklich widersprochen haben, wird es zusätzlich dazu am Montag, den 8.11.2021 mittels Selbsttest getestet, bei den ersten und zweiten Klassen finden an diesem Tag auch die regulären Pooltestungen statt. 

 Herzlichen Dank für Ihre große Umsicht und Unterstützung!


Aktualisierung vom 1.10.2021: Schulische Neuerungen ab 4.10.2021

Sehr geehrte Eltern,

gerne informieren wir Sie über einige schulischen Neuerungen ab dem 4.10.2021: 

  • Ab Montag, den 4. 10.2021 finden in allen Klassen die sogenannten Lolli-Tests statt. 
  • Ab Montag, den 4. 10. 2021 besteht nach einem Kabinettsbeschluss vom 30.09.2021 keine Maskenpflicht mehr am Platz. 
  • Die Neuerungen des Rahmenhygieneplans Schulen vom 22. September 2021 sowie der Kabinettsbeschluss zur Maskenpflicht vom 30.09.2021 sind in unser schulisches Hygienekonzept eingearbeitet. Bitte beachten Sie in diesem Konzept insbesondere die Ausführungen zur Testung unserer Schülerinnen und Schüler sowie die Regelungen im Falle einer möglichen Erkrankung. 
Hygienekonzept 1.10.2021
Hygienekonzept 1.10.2021.pdf (175.55KB)
Hygienekonzept 1.10.2021
Hygienekonzept 1.10.2021.pdf (175.55KB)




Aktualisierung vom 24.09.21: Pooltests für alle erst ab 4.10.2021

Sehr geehrte Eltern,

da die Übermittlung der Testdaten an Eltern und Schule offenbar noch immer nicht technisch gelöst ist, starten wir mit den Pooltests in allen Klassen voraussichtlich erst in der Woche ab dem 4.10.2021. Bis dahin testen sich unsere Schülerinnen und Schüler am Montag, Mittwoch und Freitag selbst oder legen einen externen Test vor. 

Wir danken den Kindern und Eltern der Klasse 2a sehr herzlich für ihre Unterstützung und Geduld beim "Testlauf". 


Aktualisierung vom 23.09.21: Neuer Rahmenhygieneplan

Sehr geehrte Eltern,

heute wurde an die Schulen ein neuer Rahmenhygieneplan weitergegeben, welcher bis auf Weiteres gilt. Wir bitten um Beachtung. 

Rahmenhygieneplan 22.09.2021
Rahmenhygieneplan_Stand 22.09.21.pdf (494.62KB)
Rahmenhygieneplan 22.09.2021
Rahmenhygieneplan_Stand 22.09.21.pdf (494.62KB)




Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 22.09.201
Kurzübersicht Rahmenhygieneplan_Stand 22.09.21.pdf (300.63KB)
Kurzübersicht Rahmenhygieneplan 22.09.201
Kurzübersicht Rahmenhygieneplan_Stand 22.09.21.pdf (300.63KB)





Aktualisierung vom 08.09.21: Der erste Schultag

Sehr geehrte Eltern,

gerne informieren wir Sie über unsere Planungen zum Ablauf des ersten Schultages, erstellt auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrats sowie der vom Kultusministerium festgelegten Rahmenbedingungen zum ersten Schultag (vgl. Aktualisierung vom 07.09.21): 

Erste Klassen: 

  • Für jede Klasse findet bei hoffentlich gutem Wetter eine separate Einschulungsfeier auf dem Schulhof statt. Es dürfen jeweils beide Erziehungsberechtigte sowie Geschwister daran teilnehmen. Der Zugang erfolgt jeweils 15 Minuten vorher über den Hofeingang. 
  • Bei schlechtem Wetter findet die Einschulungsfeier in der Turnhalle im Erdgeschoss statt. In diesem Fall darf leider nur ein Elternteil daran teilnehmen. Zur Kontaktdatenverfolgung sind die Sitzplätze genau festgelegt. Auch hierfür erfolgt der Zugang jeweils 15 Minuten vorher über den Hofeingang. 
  • Bei unklaren Wetterverhältnissen informieren Sie sich bitte am Vorabend auf unserer Homepage über den entsprechenden Veranstaltungsort. 
  • Die Unterrichtszeiten mit Einschulungsfeier jeweils zu Beginn sind: 

        für die Klasse 1a:      8.30 - 10.30 Uhr

        für die Klasse 1b:      9.30 - 11.30 Uhr

        für die Klasse 1cG:  10.30 - 12.30 Uhr

  • Es dürfen nur geimpfte, genesene (max. 6 Monate zurückliegend) oder getestete Kinder die Einschulungsfeier und den Unterricht besuchen. Bitte lassen Sie deshalb, wenn möglich, Ihr Kind vorher testen. Bitte bringen Sie den gültigen negativen Testnachweis mit (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß §3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV). Er muss beim Eingang in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Für alle Kinder, die kein Testergebnis haben, bieten wir einen Schnelltest (Selbsttest) an. Bitte kommen Sie dann 20 Minuten früher. Ohne negatives Testergebnis darf kein Erstklasskind die Schule betreten (siehe dazu Aktualisierung vom 07.09.2021), dies dient dem Schutz aller. 
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt Maskenpflicht. 
  • Am Ende der Unterrichtszeit wird Ihr Kind von der Klassenlehrkraft am Haupteingang verabschiedet und an die Eltern übergeben. 
  • Noch ein Hinweis zum Schluss: Die Klassenleitung Ihres Kindes wird sich Ende dieser Woche telefonisch bei Ihnen melden. Bitte teilen Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich mit, wer Ihr Kind am ersten Schultag begleitet und ob Ihr Kind am ersten Schultag in der Schule getestet werden muss. 


Zweite und vierte Klassen: 

  • Unterrichtszeit ist von 8.00 - 11.30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich um 7.45 Uhr auf dem Schulhof und werden um 7.55 Uhr in ihre Klasse gebracht. 
  • Im Sinne der Sicherheit für alle nach der Rückkehr aus den Ferien bitten wir Sie, Ihr Kind, wenn möglich, vorher mittels eines PCR-Tests testen zu lassen. Schülerinnen und Schüler ohne gültigen Testnachweis müssen in der Klasse den Selbsttest durchführen. 


Dritte Klassen: 

  • Unterrichtszeit ist von 8.00 - 11.30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3a und 3b treffen sich um 7.45 links und rechts beim Haupteingang, die der Klassen 3cG und 3d im vorderen bzw. hinteren Bereich am Georg-Elser-Platz. 
  • Die neue Klassenleitung Ihres Kindes wird sich Ende dieser Woche telefonisch bei Ihnen melden. 
  • Im Sinne der Sicherheit für alle nach der Rückkehr aus den Ferien bitten wir Sie, Ihr Kind, wenn möglich, vorher mittels eines PCR-Tests testen zu lassen. Schülerinnen und Schüler ohne gültigen Testnachweis müssen in der Klasse den Selbsttest durchführen.  

Wir freuen uns auf ein fröhliches Kennenlernen/Wiedersehen 

am Dienstag, den 14.09.2021!


Aktualisierung vom 07.09.21: Informationen zum Schulanfang 

Sehr geehrte Eltern,

gerne informieren wir Sie hier über die Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats für den Start des neuen Schuljahres 2021/22 sowie über die Rahmenbedingungen zum ersten Schultag, welche das Kultusministerium den Schulen mitgeteilt hat: 

Beschlüsse des Ministerrats:

  • Die Sieben-Tage-Inzidenz als Kriterium für Einschränkungen fällt im schulischen Bereich weg. Daher entfallen auch die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 ersatzlos. Somit bleibt es an den Schulen auch jenseits einer Inzidenz von 100 beim Präsenzunterricht ohne Mindestabstand. Einzelanordnungen des Gesundheitsamts sind jedoch möglich. 
  • Bis zum 01.10.2021 gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht für alle Kinder und Erwachsenen im Schulhaus - auch am Platz. Dies soll den besonderen Risiken zu Schuljahresbeginn gerecht werden. Sportunterricht findet ohne Maske, aber  - soweit möglich - unter Einhaltung des Abstandsgebots statt. 
  • An den Grundschulen wird es voraussichtlich noch im September zweimal pro Woche PCR-Pool-Tests ("Lollitests") geben. Bis diese PCR-Pool-Tests durch die Gesundheitsbehörden eingeführt werden, bleibt es bei den bisherigen Selbsttests - dreimal in der Woche. 


Vom Kultusministerium festgelegte Rahmenbedingungen zum ersten Schultag (als Zitate wiedergegeben):

  • "Aus Gründen des Infektionsschutzes sind musikalische Darbietungen ... in geschlossenen Räumen und eine Bewirtung mit Getränken und Speisen in diesem Schuljahr leider nicht möglich."

  • "Die Anzahl der Begleitpersonen ist möglichst gering zu halten."

  • "Da der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss, ist es nicht möglich, dass Eltern oder andere Begleitpersonen die Erstklässlerinnen und Erstklässler in das Klassenzimmer begleiten."

  • "Zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus oder eines Verdachtsfalles dokumentieren die Schulen die Kontaktdaten der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In Innenräumen sind die zur Verfügung stehenden Plätze bzw. Bereiche zu nummerieren oder sonst verlässlich zu kennzeichnen, damit der Aufenthaltsort auch im Nachhinein noch festgestellt werden kann, und den Personen bzw. den Angehörigen eines Haushaltes unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m fest zuzuteilen."

  • "Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich."

  • "Bitte appellieren Sie im Vorfeld an die Eltern, ihr Kind möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke testen zu lassen und einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) am ersten Schultag vorzulegen." 

  • "Wenn kein negativer und noch gültiger Testnachweis vorgelegt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 einen von der Schule gestellten Selbsttest durchführen oder das Schulgelände mit den Begleitpersonen wieder verlassen." 

  • "Auf dem gesamten Schulgelände besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen Maskenpflicht." 

  • "Um eine sichere Schuleingangsfeier zu ermöglichen, appellieren Sie bitte dringend und nachdrücklich an die teilnehmenden Sorgeberechtigten und andere schulfremde Personen, möglichst vollständig geimpft, genesen oder getestet an der Schuleingangsfeier teilzunehmen. Eine Nachweispflicht gegenüber der Schule diesbezüglich besteht jedoch nicht." 


Aktualisierung vom 22.06.21: Wegfall der Maskenpflicht am Platz

Sehr geehrte Eltern, 

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, dass ab dem morgigen 23.06.2021 Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer bei stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes keine Maske mehr tragen müssen (aber selbstverständlich tragen dürfen). 


Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort: 

  • keine Maskenpflicht im Freien
  • Tragen der Maske bei allen anderen Situationen (Bewegung im Klassenzimmer, im Schulhaus etc.)
  • großzügiges, regelmäßiges Lüften
  • Abstand halten, wo immer es möglich ist
  • gründliches Händewaschen
  • Selbsttestung zweimal wöchentlich


Aktualisierung vom 16.06.21: Neuregelung der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern, 

nach dem gestrigen Beschluss des Ministerrats gilt bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien verzichtet werden kann. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelungen zum fürsorglichen Umgang miteinander: 

  • Tragen der Maske im Schulhaus, im Klassenzimmer, am Sitzplatz, auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen
  • Selbsttestungen (oder anerkannte externe Testungen) zweimal wöchentlich
  • großzügiges, regelmäßiges Lüften
  • Abstand halten,  wo immer es möglich ist
  • regelmäßiges, gründliches Händewaschen

Aus praktischen Gründen bitte ich dafür zu sorgen, dass Ihr Kind stets ein Behältnis zur Aufbewahrung der Maske im Freien dabei hat. 

Wir freuen uns über die wiedergewonnene Freiheit für unsere Schülerinnen und Schüler!



Aktualisierung vom 15.06.21: 

Neuregelung des Unterrichtsbetriebs bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100

Sehr geehrte Eltern, 

der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2021 die Neuregelung des Präsenzunterrichts ohne Mindestabstand ab dem 21. Juni beschlossen: 

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 100 findet für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten voller Präsenzunterricht (d.h. ohne Mindestabstand) statt. 
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 bis 165 findet für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten Wechselunterricht (theoretisch auch möglich: Präsenzunterricht) mit Mindestabstand statt. 
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 findet für die Jahrgangsstufe 4 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand sowie für die übrigen Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt. 

Das Verfahren zur Umstellung bei den jeweiligen Inzidenzwerten (3-Tage-Regel bei steigenden Werten, 5-Tage-Regel bei sinkenden Werten, Gültigkeit jeweils ab dem übernächsten Tag) bleibt wie bisher bestehen. 

Lesen Sie hierzu die Elterninformation zur Neuregelung des Unterrichtsbetriebs ab dem 21.06.2021 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: 

Übersichtsblatt zum Unterrichtsbetrieb
Elterninformation Neuregelung Unterrichtsbetrieb ab 21.06.2021.pdf (679.99KB)
Übersichtsblatt zum Unterrichtsbetrieb
Elterninformation Neuregelung Unterrichtsbetrieb ab 21.06.2021.pdf (679.99KB)




Aktualisierung vom 05.06.21: Präsenzunterricht für alle ab 07.06.2021

Sehr geehrte Eltern, 

am Montag nach den Pfingstferien (07.06.2021) dürfen endlich wieder alle Kinder aller Klassen in den Unterricht in die Schule kommen! Dies gilt aufgrund der Regelung des Bayerischen Staatsministeriums,  dass voller Präsenzunterricht für alle Kinder aller Jahrgangsstufen stattfindet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz  an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 ist - und das ist in München seit geraumer Zeit der Fall. 


Es gelten dann wieder die "normalen" Stundenpläne vom Schuljahresanfang. Sollten sich kleine Veränderungen ergeben haben, wurden Sie von Ihrer Klassenlehrkraft informiert. 


Weiterhin achten wir auf die Regeln des guten Miteinanders: Wir tragen Maske, lüften intensiv und führen zweimal wöchentlich Selbsttests durch (montags und donnerstags). Selbstverständlich können die Selbsttest auch künftig durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses einer qualifizierten Teststelle ersetzt werden. 


Am gestrigen 04.06.2021 ist eine neue Verordnung für den Umgang mit Erkältungssymptomen erschienen. Ich bitte um Beachtung: 

Merkblatt_Umgang mit Erkältungssymptomen
Merkblatt_Umgang mit Erkältungssymptomen.pdf (599.83KB)
Merkblatt_Umgang mit Erkältungssymptomen
Merkblatt_Umgang mit Erkältungssymptomen.pdf (599.83KB)


A



Aktualisierung vom 06.05.21: Neuregelung der Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb am dem 10.05.2021 

Sehr geehrte Eltern, 

am Montag, den 10.05.2021 gilt für alle Grundschulen in Bayern: Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 165 - und davon ist nun in München für einen längeren Zeitraum auszugehen - , haben die Kinder der 1. - 4. Klassen Wechselunterricht. Es gilt der bisherige Stundenplan für den Wechselunterricht. 

Weiterhin gibt es im Bedarfsfall das Angebot der Notbetreuung. Wir danken Ihnen sehr für die zurückhaltende Inanspruchnahme und bitten auch weiterhin jeweils um Anmeldung jeweils in der vorausgehenden Woche. 

Auch die Selbsttests werden selbstverständlich fortgeführt. Unsere Schülerinnen und Schüler haben sich sehr gut daran gewöhnt und werden sich weiterhin zweimal (bei einem Inzidenzwert unter 100 am Freitag) bzw. dreimal (bei einem Inzidenzwert über 100 am Freitag) wöchentlich selbst testen bzw. legen ein externes Testergebnis vor. 

Die Regeln des guten Miteinanders in der Schule bleiben ebenfalls bestehen: Wir tragen nach wie vor die Maske, halten Abstand und lüften sehr gut durch. 

Zu diesen Neuregelungen wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein neues Elternanschreiben sowie ein neues Merkblatt zu den aktuellen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern (Stand 5.5.2021) veröffentlicht: 







Aktualisierung vom 22.04.21: Neues Merkblatt des Kultusministeriums


Sehr geehrte  Eltern,

vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde gestern ein neues Merkblatt mit aktuellen Informationen zum Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen veröffentlicht:

Merkblatt 21.04.2021
Merkblatt 21.04.2021.pdf (634.68KB)
Merkblatt 21.04.2021
Merkblatt 21.04.2021.pdf (634.68KB)




Aktualisierung vom 09.04.21: Unterricht nach den Osterferien

Sehr geehrte  Eltern, 

entsprechend der heutigen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet in der kommenden Woche für alle unsere Schüler Wechselunterricht statt. 

Für die Klassen 1 -3 sowie 4cG gilt der bisherige Stundenplan, über die Veränderungen in den Klassen 4a und 4b informiert Sie die Klassenlehrkraft. 

Gemäß einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 07.04.2021 sind fortan zweimal wöchentlich Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, durchzuführen in der Schule. Diese können ersetzt werden durch die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines POC-Antigen-Schnelltests (Inzidenz unter 100: nicht älter als 48 Stunden, Inzidenz über 100: nicht älter als 24 Stunden). 

Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen starten wir erst am Dienstag, den 13.04.2021 mit den Selbsttests. 

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Elternbrief, eingestellt bei MS Teams, auf der Website des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de/selbsttests sowie in den Elterninformationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: 

Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen
Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen_09.04.2021.pdf (486.83KB)
Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen
Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen_09.04.2021.pdf (486.83KB)


 



Aktualisierung vom 26.03.21: Unterricht nach den Osterferien

Sehr geehrte  Eltern, 

das Kultusministerium hat für die Unterrichtswochen ab Montag, 12.04.2021 folgende Regelung erlassen: 

 

  • Bei einem Inzidenzwert von unter 100 findet für alle Klassen weiterhin Wechselunterricht statt. Das bedeutet: Für unsere Kinder ändert sich nichts. Die Notbetreuung erfolgt wie derzeit. 
  • Zweimal pro Woche testen sich die Kinder in der Schule selbst. Die Teilnahme am Selbsttest hängt davon ab, ob Sie als Eltern Ihr Einverständnis gegeben haben. 


Liegt der Inzidenzwert über 100, gilt Folgendes: 

  • Alle 1., 2. und 3. Klassen haben ausschließlich Distanzunterricht
  • Die 4. Klassen kommen zum Wechselunterricht in die Schule. 
  • Es ist eine Notbetreuung eingerichtet. 

Dabei gilt verbindlich: 

  • Die Kinder dürfen nur dann in die Schule kommen, wenn sie am Selbsttest teilnehmen. Die Teilnahme ist also verpflichtend
  • Sind die Eltern nicht mit der Selbsttestung einverstanden, dürfen die Kinder die Schule nicht betreten. Alternativ können Eltern zweimal in der Woche einen jeweils höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test oder POC-Test vorlegen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht zulässig. 


Lesen Sie hier das Schreiben des Staatsministers an alle Eltern zum Unterricht nach den Osterferien

Schreiben des Staatsministers zum Unterricht nach den Osterferien
M an Eltern_Unterricht nach den Osterferien.pdf (197.58KB)
Schreiben des Staatsministers zum Unterricht nach den Osterferien
M an Eltern_Unterricht nach den Osterferien.pdf (197.58KB)






Aktualisierung vom 17.03.21: Neuer Rahmenhygieneplan sowie überarbeitetes Hygienekonzept

Sehr geehrte Eltern,

es ist ein neuer Rahmenhygieneplan erschienen, welcher nun in unser schulisches Hygienekonzept eingearbeitet ist. 

Bitte informieren Sie sich unter "Aktuelles/Hygienekonzept" sowie unter "Aktuelles/Rahmenhygieneplan" und beachten Sie die Neuerungen, welche sich insbesondere zum Schulbesuch bei Erkrankungen sowie zu den Quarantäneregelungen ergeben haben.  



Aktualisierung vom 12.03.21: Wechselunterricht in der kommenden Woche

Sehr geehrte Eltern,

laut RKI liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert in München heute bei 63,3. Demnach findet in der kommenden Woche weiterhin Wechselunterricht statt.



Aktualisierung vom 11.03.21: Wie geht es weiter ab Montag, 15.03.2021?

Sehr geehrte Eltern,

nach aktuellem Stand findet in der nächsten Woche weiterhin Wechselunterricht statt. Das bedeutet: Für unsere Schulkinder ändert sich erst einmal nichts.


Denn: Für die beiden Schulwochen bis zu den Osterferien (15.03. - 19.03.2021 und 22.030-26.03.2021) gilt folgende Regelung:

  • Sollte der Sieben-Tage-Inzidenzwert in München unter 50 liegen, findet voller Präsenzunterricht ohne Abstandsgebot (mit dem regulären Stundenplan vom September 2020) in allen Klassen der Grundschule statt. Davon ist nicht auszugehen.
  • Liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert in München zwischen 50 und 100, wird der Wechselunterricht wie bisher fortgeführt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.

Etwaige abweichende Regelungen der Landeshauptstadt München bleiben dabei noch abzuwarten.


Grundsätzlich wird die Entscheidung über die Art des Unterrichts in der Folgewoche immer freitags aufgrund der Zahlen des RKI vom Freitag gebildet, voraussichtlich also erst im Laufe des Tages. Bitte werfen Sie immer einen Blick auf unsere Homepage. Wir informieren Sie sofort, wenn wir etwas Neues wissen.


Lesen Sie hier das Elternschreiben des Kultusministers vom 09.03.2021 



sowie hier das Merkblatt des Ministeriums.

Merkblatt Notbetreuung
Anlage Merkblatt Notbetreuung.pdf (435.57KB)
Merkblatt Notbetreuung
Anlage Merkblatt Notbetreuung.pdf (435.57KB)




Aktualisierung vom 09.03.21: Erziehungsberatung an unserer Grundschule

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich sehr, dass wir seit Januar 2021 an dem Projekt "Erziehungsberatung an der Grundschule" dabei sein dürfen.

Dabei kommt die "Erziehungsberatungsstelle" direkt an unsere Schule und bietet Eltern, Schülern und Lehrkräften ihre Unterstützung an.

Die Gespräche sind vertraulich, kostenlos und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.


Informieren Sie sich gerne unter "Eltern/ Beratung/ Erziehungsberatung" und nutzen Sie dieses wertvolle Angebot!



Aktualisierung vom 01.03.21: Schuleinschreibung 2021

Sehr geehrte Eltern,

aus gegebenem Anlass kann die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2021/22 nicht - wie ursprünglich geplant - am 10.03.2021 vor Ort stattfinden, sondern muss in Papierform erfolgen. 

Für unsere Schulkinder ist an diesem Tag ganz regulärer Unterricht.

Wenn Sie in unserem Schulsprengel wohnen, haben Sie bereits im Januar ein umfangreiches Paket an Unterlagen zugesandt bekommen. Wir bitten um fristgerechte Zusendung der Unterlagen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter "Einschulung".

Sollten Sie eine Beratung wünschen, rufen Sie uns gerne bei unserer Telefonsprechstunde zur Einschulung (donnerstags, 14.00 - 15.00 Uhr) an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.



Aktualisierung vom 17.02.21: Wechselunterricht ab Montag, 22.02.2021

Sehr geehrte Eltern,

wir freuen uns auf das Wiedersehen mit unseren Schulkindern ab kommenden Montag, den 22.02.2021 im täglichen Wechselunterricht.

Lesen Sie hier das diesbezügliche Schreiben des Staatsministers an alle Eltern:



Zudem finden Sie hier das Merkblatt des Kultusministeriums zur Notbetreuung:

 


Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes an den Wechseltagen nicht anderweitig sicherstellen können, bitten wir um Anmeldung Ihres Kindes für die Folgewoche jeweils bis spätestens Donnerstag, 12.00 Uhr mit Hilfe dieses Formulars:

 


Bitte beachten Sie: Das Bayerische Kultusministerium bittet dringend darum, dass alle Schulkinder in der Schule medizinische Masken (so genannte "OP-Masken"), speziell für Kinder, tragen.

Bitte melden Sie sich in der Schule, wenn Sie Fragen haben! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!



Aktualisierung vom 18.01.21:

Beschlüsse des Kultusministeriums zum Übertritt und zu den Zwischenzeugnissen

Sehr geehrte Eltern,

in einem Schreiben des Kultusministeriums wurden heute folgende Änderungen mitgeteilt:

  • Die Zwischeninformation zum Leistungsstand in der 4. Klasse wird verschoben. Die Ausgabe soll voraussichtlich zwischen dem 02.02.2021 und dem 05.02.2021 erfolgen.
  • Das Übertrittszeugnis in der 4. Klasse wird nicht am 03.05.2021, sondern am Freitag, 07.05.2021 ausgegeben.
  • Die Ausgabe der Zwischenzeugnisse in den 1., 2. und 3. Klassen wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben.


Aktualisierung vom 07.01.21: Distanzunterricht vom 11.01. - einschließlich 29.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

am heutigen 07.01.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt, dass an allen bayerischen Schulen im Zeitraum vom 11.01. - einschließlich 29.01.2021 Distanzunterricht stattfindet. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im folgenden Schreiben des Herrn Staatsministers sowie im Elternbrief der Schulleitung, welcher Ihnen über Ihre Klassenelternsprecher zugegangen ist.

M%20an%20Eltern_Unterrichtsbetrieb%20Januar%202021.pdf


Während dieser Zeit ist auch eine Notbetreuung eingerichtet. Bitte entnehmen Sie auch hierzu die Informationen dem Informationsschreiben des Kultusministeriums sowie dem Elternbrief der Schulleitung.

Anlage%20Merkblatt%20Notbetreuung.pdf


Wenn Sie Bedarf an einer Notbetreuung haben, melden Sie Ihr Kind bitte formlos per Mail an gs-tuerkenstr-68@muenchen bis spätestens Freitag, 12.00 Uhr jeweils für die kommende Woche an. Erforderlich sind folgende Informationen: Name des Kindes/ Klasse/ Grund für die Notbetreuung/ Erfordernis einer Anschlussbetreuung/ Bestätigung, dass das Kind gesund ist, keinerlei Kontakt zu einer infizierten Person hatte und keiner Quarantänepflicht unterliegt. Kinder, die die Notbetreuung besuchen sollen, finden sich bitte jeweils mit sämtlichen erforderlichen Unterrichtsmaterialien um 8.00 Uhr beim Haupteingang ein.


Aktualisierung vom 21.12.20: 

Frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2021!

Herzliche Einladung zu unserem diesjährigen digitalen Weihnachtsgottesdienst

Sehr geehrte Eltern,

im Jahr 2020 war vieles so ganz anders als in den Jahren zuvor. Eines haben wir aber alle festgestellt: Nur durch den riesigen Zusammenhalt und den enormen Einsatz aller, die in unserer Schulfamilie für die Kinder da sind, konnte diese Zeit gut bewältigt werden. Dafür ganz herzlichen Dank!

Besonders danken möchten wir Ihnen, liebe Eltern. Durch Ihre Umsicht im Umgang mit dem Coronavirus ist unsere Grundschule bisher von großen Ausfällen verschont geblieben. Vielfach wurden Kinder vorsorglich zu Hause belassen, wenn Unsicherheit herrschte.

Ein besonderer Dank gilt auch unserem Elternbeirat und den Klassenelternsprecher*innen: Durch vielfache Absprachen konnten wir alle Informationen und nötigen Maßnahmen zu Unterricht und Betreuung stets reibungslos und oft auch sehr kurzfristig umsetzen.

Ein großer Dank geht auch an alle Lehrkräfte und das komplette nicht unterrichtende Personal: Hygienemaßnahmen, Vertretungsunterricht, Distanzunterricht und so vieles mehr forderten in außergewöhnlichem Maße. Und dennoch blieb stets der Blick auf die Kinder und das, was sie wirklich brauchen, im Zentrum.

Den allergrößten Dank richten wir aber an Euch, liebe Kinder! Ihr verhaltet Euch vorbildlich! Ihr tragt, ohne zu klagen, die Masken im Schulhaus und im Unterricht. In den Klassenzimmern ist es durch das ständige Lüften öfters kalt. Die Pausenzeiten sind unterschiedlich, und Ihr könnt mit den Kindern aus den anderen Klassen in der Pause nicht mehr spielen. Singen, Schwimmen und Sportunterricht gibt es schon länger nicht mehr. Arbeit in Gruppen, Projektunterricht sowie gemeinsame Feste und Gottesdienste - auf all das müssen wir im Augenblick verzichten.

Und daher wünschen wir Euch besonders schöne Ferien! Ihr habt sie Euch wirklich verdient! Erholt Euch, schlaft richtig aus und lasst es Euch gut gehen! Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im Januar!

Und damit in diesen stillen Tagen die wahre Weihnachtsbotschaft nicht vergessen wird: Im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zum 28.12.2020 steht unser diesjähriger digitaler Weihnachtsgottesdienst auch allen Familien zur Verfügung. Schauen Sie rein, er ist etwas ganz Besonderes!









Aktualisierung vom 15.12.20: Landesweite Schulschließungen vom 16.12. - 18.12.2020

Sehr geehrte Eltern, 

die Bayerische Staatsregierung hat für die drei Tage von Mittwoch, 16.12.2020 bis Freitag, 18.12.2020 landesweite Schulschließungen verfügt. 

Entgegen ursprünglich anderen Verlautbarungen soll an diesen Tagen kein verpflichtender Distanzunterricht stattfinden. Die Lehrkräfte stellen vielmehr für diese drei Tage Übungsmaterialien zur Verfügung und bleiben mit ihren Schülerinnen und Schülern bis 22.12.2020 in Verbindung. Das Elternschreiben des Staatsministers sowie eine weitere Klarstellung hierzu finden Sie hier: 

M%20an%20Eltern_15.12.2020_r-1.pdf 

Weihnachten%202020_Aktualisierung.pdf 

Unsere Grundschule bietet nach den Vorgaben des Kultusministeriums für diese drei Tage eine Notbetreuung an. 

Zur Erinnerung: Für den 21./22.12.2020 haben Sie sich gegebenenfalls bereits für die Notbetreuung angemeldet. 


Aktualisierung vom 11.12.20: Neuer Rahmenhygieneplan 

Sehr geehrte Eltern, 

mit dem 11.12.2020 ist ein neuer Rahmenhygieneplan in Kraft getreten. Sie können diesen unter "Aktuelles/Rahmenhygieneplan" auf unserer Homepage einsehen. 

Die wesentlichen Neuerungen: 

Lüften:
 Jeweils nach 20 Minuten Unterricht muss nun eine Quer- bzw. Stoßlüftung erfolgen. 

Masken
: Alle Formen von "Klarsichtmasken" sind fortan nicht mehr zugelassen. Bei Nichttragen der MNB sind unverzüglich die Erziehungsberechtigten zu informieren, um das Kind abzuholen. Über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen hinaus können Verstöße künftig auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 

Umgang mit akuten Krankheitssymptomen:
 Der geforderte fieber- und symptomfreie Zeitraum bei kranken Schülerinnen und Schülern vor einem erneuten Schulbesuch wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert. Anstelle einer ärztlichen Bescheinigung/ eines negativen Tests ist fortan eine schriftliche Bestätigung der Eltern über die Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden ausreichend. Eine Zusammenfassung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen durch das Bayerische Staatsministerium sowie eine entsprechende Vorlage zur Bestätigung der Symptomfreiheit finden Sie unter "Eltern/Vorgehen bei Erkrankungen". 

Aktualisierung vom 09.12.20: Aktuelle Regelungen 

Sehr geehrte Eltern, 

durch die Beschlüsse der Staatsregierung vom 08. 12.2020 "Verschärfte Maßnahmen zum Infektionsschutz an den bayerischen Schulen ab 9. Dezember 2020" sowie aufgrund der vom Referat für Gesundheit und Umwelt im Benehmen mit der staatlichen Schulaufsicht getroffenen Regelungen vom 08.12.2020 "Überschreitung des Inzidenzwerts 200 im Stadtgebiet München" haben sich für die Schulen einige Veränderungen ergeben. Das Informationsschreiben des Staatsministeriums an die Eltern finden Sie in folgendem PDF: 

Informationsblatt%20fu%CC%88r%20Erziehungsberechtigte.pdf 

In der Zusammenfassung ergibt das für die Grundschulen: 

  • Die Klassenstufen 1 - 7 bleiben weiterhin im Präsenzunterricht.
  • Bis zu den Weihnachtsferien findet kein Sportunterricht statt.


Auch schulintern hat die aktuelle Gefährdungslage Konsequenzen: 

  • Die bis Weihnachten geplanten Theateraufführungen werden verschoben. Ersatztermine stehen noch nicht fest.
  • Für die vor Weihnachten geplanten Adventsgottesdienste werden Ersatzformate gesucht.


Aktualisierung vom 27.11.20: Veränderter Ferienbeginn/Notbetreuung am 21./22.12.2020

Sehr geehrte Eltern, 

mit dem heutigen Tag hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass die Weihnachtsferien um zwei Tage vorverlegt werden. Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien ist damit Freitag, der 18.12.2020. Der Unterricht endet an diesem Tag um 11.30 Uhr.

Für den Montag und Dienstag der Folgewoche (21.12.2020 und 22.12.2020) bieten wir eine Notbetreuung an, diese entspricht den regulären Unterrichtszeiten. Wichtige Informationen zur Notbetreuung finden Sie im folgenden Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern und Erziehungsberechtigten: 

20201127_Anlage_Informationsblatt.pdf

Bitte melden Sie Ihr Kind, sofern Sie die Berechtigung und Bedarf haben, bis spätestens Donnerstag, 10.12.2020  an. Eine entsprechende Abfrage geht Ihnen dieser Tage über die Klassenlehrkraft zu. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anmeldung verbindlich ist und nur jeweils für komplette Tage möglich ist.

Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben Sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.


Aktualisierung vom 25.11.20: Morgen wieder regulärer Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Eltern, 

am morgigen Donnerstag, den 26.11.2020 herrscht wieder regulärer Unterrichtsbetrieb.

Leider muss jedoch unsere Campusküche in den kommenden 14 Tagen geschlossen bleiben.

Ich bitte die Eltern der Kinder, welche die Mittagsbetreuung oder eine Ganztagsklasse besuchen, ihre Kinder in diesem Zeitraum selbst mit einem Lunchpaket für die Mittagspause auszustatten. Das exakte Enddatum wird uns erst noch mitgeteilt.

Für Kinder, die den Hort besuchen, wird - ebenso wie für die Kindergartenkinder - ein Caterer die Versorgung sichern.

Durch die unterschiedliche Trägerschaft ergeben sich diese zwei unterschiedlichen Lösungen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!



Aktualisierung vom 17.11.20: Neuer Rahmenhygieneplan

Sehr geehrte Eltern, 

es liegt eine erneute Aktualisierung des Rahmenhygieneplans vor, datiert auf den 13.11.2020. Bitte sehen Sie diesen neuen Rahmenhygieneplan ein, Sie finden ihn unter "Aktuelles/Rahmenhygieneplan".

Für unsere Grundschüler bringt er im Wesentlichen nur Konkretisierungen.

Das schulische Hygienekonzept gilt weiterhin, es entspricht dem neuen Rahmenhygieneplan.

Für den Fall einer (möglichen) Erkrankung gibt es einen überarbeiteten, detaillierteren Leitfaden des Ministeriums. Bitte sehen Sie diesen ein unter "Eltern/Entschuldigungen im Krankheitsfall" .

Das aktuelle Anschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus finden Sie hierzu als PDF zum Download:

Aktuelles-zum-Schutz-vor-dem-Corona-Virus_M_Schreiben_13.11..pdf



Aktualisierung vom 11.11.20: Neues Hygienekonzept

Sehr geehrte Eltern, 

bitte beachten Sie unser Hygienekonzept, das durch den neuen Rahmenhygieneplan vom 06.11.2020 einige wichtige Neuerungen erhalten hat.

Insbesondere gilt nun auch für Grundschüler Maskenpflicht am Platz. Erleichterung schaffen gezielt gestaltete Tragepausen.

Für den Sportunterricht im Innenbereich werden solche Inhalte ausgewählt, bei denen das Tragen von MNB zumutbar/möglich ist.

Der Schwimmunterricht wird bis zum 30.11.2020 durch Sportunterricht ersetzt.

 


Aktualisierung vom 08.11.20: Ab Montag, 09.11.2020 auch für Münchner Grundschüler Maskenpflicht am Platz

Sehr geehrte Eltern, 

die Regierung von Oberbayern hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium entschieden, dass  keine Ausnahmegenehmigung von der aktuellen Rechtslage erteilt werden soll und die Maskenpflicht wie in ganz Bayern auch an den Grundschulen in München gilt. 

Dementsprechend müssen unsere Schülerinnen und Schüler ab dem morgigen 09.11.2020 auch am Platz Maske tragen. 

Für den Sportunterricht wird nach sinnvollen Lösungen gesucht. 



Aktualisierung vom 07.11.20: Am Montag, 09.11.2020 weiterhin Befreiung von der Maskenpflicht am Platz

Sehr geehrte Eltern, 

das Kultusministerium hat beim Schulgipfel am 04.11.2020 für die Zeit nach den Herbstferien die Maskenpflicht auch an den Grundschulen beschlossen. 

Die derzeitige Ausnahmeregelung für die Stadt München aufgrund der Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht vom 28.10.2020 gilt jedoch in jedem Fall bis zum Ablauf des 09.11.2020. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen also - nach derzeitigem Sachstand - am Montag, den 09.11.2020 keine Maske am Platz tragen. 

Sollten sich hierzu Neuerungen ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren. 



Aktualisierung vom 29.10.20: Verlängerung der Befreiung von der Maskenpflicht

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Referates für Gesundheit und Umwelt vom 28.10.2020, gültig bis zum 11.11.2020, besteht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 weiterhin keine Maskenpflicht am Platz.


Aktualisierung vom 25.10.20: Weiterhin Stufe 2

Sehr geehrte Eltern,

trotz des Inzidenzwertes von über 100 gilt an den Münchner Grundschulen weiterhin Stufe 2 (Regelbetrieb unter Hygieneauflagen).



Aktualisierung vom 21.10.20: Aufhebung der Maskenpflicht

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Referates für Gesundheit und Umwelt vom 21.10.2020, gültig bis zum 28.10.2020, besteht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 derzeit keine Maskenpflicht am Platz.